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| Nassabbau
mittels Schwimmbagger |
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| Kieswäsche |
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| Entwässerung
des vom Schwimmbagger geförderten Kiessandes |
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| Transportbänder
und Silo-Anlage |
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Versetzen
Sie sich für einen Augenblick in die Rolle eines verantwortlichen
Politikers, der über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung einer
zukünftigen Sand- oder Kiesabgrabung zu beschließen hat. In
dieser Rolle stehen Sie vor einer Entscheidung, die heutzutage wahrlich
keine dankbare Aufgabe darstellt. Wie würden Sie in einer solchen
Situation vorgehen?
Über
den allgemeinen Stellenwert von Kies und Sand in unserer Industriegesellschaft
gibt Ihnen zunächst die amtliche Statistik Auskunft. Aktuelle Produktionszahlen
stammen aus dem Jahre 2002. In diesem Jahr, in einer Zeit wirtschaftlicher
Stagnation, waren es 303,5 Millionen t Kies und Sand, die in der Bundesrepublik
gewonnen wurden. Dabei zeigt die Statistik, dass der Bedarf in den letzten
Jahren aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage deutlich zurückgegangen
ist. In Zeiten einer florierenden Wirtschaft überschreitet die Kies-
und Sand-Produktion sogar 400 Millionen t, pro Jahr wohlgemerkt. Vor dem
Hintergrund dieser immensen Zahlen können Sie als Politiker bei der
Genehmigungsfrage, zunächst nur methodisch betrachtet, verschiedene
Wege beschreiten.
Variante
1: Sie lehnen Abgrabungen grundsätzlich ab und verzichten auf Produkte
und Errungenschaften, die erst durch die mineralischen Rohstoffe ermöglicht
werden, die in Kiesgruben und Steinbrüchen gewonnen werden. Für
Abgrabungen gäbe es dann keine Notwendigkeit. Praktisch gesehen käme
diese Variante allerdings einem Rücksprung unserer Gesellschaft in
die Steinzeit gleich.
Variante
2: Sie lehnen lediglich diejenigen Abgrabungen ab, die „vor der eigenen
Haustür“ geplant werden, akzeptieren aber, dass die Produkte für
den Bedarf ihrer Region „anderswo“ gewonnen werden. Leider führt auch
dieser Weg schnell in die Sackgasse, denn Sie werden heute in nahezu allen
Regionen der Bundesrepublik auf Personen und Initiativen treffen, die gegen
die Rohstoffgewinnung protestieren. Um diesen allen gerecht zu werden,
bliebe konsequenterweise nur Variante 1.
Variante
3 beinhaltet ein Verfahren, um mit der Konfliktsituation umzugehen, einerseits
den unbestrittenen gesellschaftlichen Bedarf an mineralischen Rohstoffen
sicherzustellen, andererseits berechtigte andere Interessen wahren zu können.
Die Methode: Sie beginnen einen Abwägungsprozess, lassen die beantragte
Abgrabungsfläche durch Fachleute untersuchen und treffen Ihre Entscheidung
als Politiker auf der Basis der jeweiligen Untersuchungsergebnisse. Der
Grundgedanke dabei ist, Abgrabungen an weniger problematischen Standorten
zu genehmigen, um andere Standorte zu schützen, die aus gewichtigen
Gründen für eine Abgrabung nicht in Frage kommen sollten.
Diese
letzte Variante stellt nichts anderes dar als das amtliche Genehmigungsverfahren,
das heute bei jedem Abgrabungsantrag in Gang gesetzt wird. Fachbehörden
bewerten anhand gesetzlicher Regelungen, prüfen die verschiedensten
Aspekte, auch Bedenken von Bürgern vor Ort. Dabei zeigen sich Ausschlusskriterien,
manchmal aber sogar auch Gestaltungsspielräume.
Von
einer Illusion sollten Sie als Politiker allerdings Abschied nehmen: Sie
werden mit Ihrer Entscheidung in keinem Fall Akzeptanz bei allen Bürgern
finden.
Publiziert: NRZ, Ausgabe
vom 15. Mai 2004 |